GLOBALER AUFTRAG
Kulturgüter bilden einen wesentlichen Teil des kulturellen Erbes der Menschheit. Für uns Menschen stiften Kulturgüter Sinn. Sie bilden die Grundlage von Identität und vermitteln Wissen und Informationen über Generationen. Neben Kriegen und gewaltsamen Konflikten stellen natur- oder technikbedingte Katastrophen die grösste Bedrohung von Kulturgütern dar. Der Schutz von Kulturgut ist ein globaler Auftrag und in internationalen Konventionen festgehalten. Seine Umsetzung bedingt Prävention und Aktion auf lokaler Ebene.
HAAGER KONVENTION ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (HAK)
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (schweizerische Fassung: Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, französisch Convention pour la protection des biens culturels en cas de conflit armé, englisch Hague Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1954 mit dem Ziel abgeschlossen wurde, Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen. Kulturgut ist darin definiert als „bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist“. Als Schirmherrin über die Einhaltung der Inhalte des Haager Abkommens fungiert die Organisation der Vereinigten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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HAK - ZWEITES PROTOKOLL VON 1999
Trotz internationaler Vereinbarungen kam es Ende des 20. Jahrhunderts immer wieder zu gezielten Angriffen und Zerstörung von Kulturgut. Es zeigten sich Schwächen im Haager Abkommen, insbesondere was die Verfolgung von Straftaten betrifft. Um diese Schwachstellen zu schliessen, wurde das Abkommen im Rahmen einer diplomatischen Konferenz vom 15. bis zum 26. März 1999 um das zweite Protokoll ergänzt. Ziel bei der Verabschiedung des zweiten Protokolls fünf Jahre später war die Erweiterung und Präzisierung der Bestimmungen der Konvention von 1954 sowie ihre Überarbeitung in den Bereichen, deren praktische Umsetzung sich als unzulänglich erwiesen hatte. 2016 kam es zur ersten Verurteilung einer Straftat nach der Haager Konvention durch den internationalen Gerichtshof.
ILLEGALER HANDEL MIT KULTURGÜTERN
Der Raub und die Plünderung von Kulturgut stellt international eine grosse Herausforderung dar. Das bis heute völkerrechtlich wichtigste Instrument zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut ist das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut der UNESCO von 1970. Die Konvention soll den illegalen Handel mit beweglichen Kulturgütern verhindern und sieht für den Fall der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut einen Rückgabeanspruch vor.